Pflegeberatungsbesuche in Krefeld, Duisburg und Umgebung
persönlich, unabhängig & kostenlos
Unter anderem Beratungsbesuche nach §37 Abs.3 SGB XI für (Voll-) Pflegegeldempfänger:innen, halb- oder vierteljährlich. Die sogenannte verpflichtende Pflegeberatung.
01573 78 72 569

Was ist eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Beratungsbesuch in der Häuslichkeit für Menschen mit Pflegegrad sowie deren Pflegepersonen oder weitere Angehörige.
Verpflichtend ab Pflegegrad 2 und vollem Pflegegeldbezug. Mit dem Ziel, Ihre Fragen zum Thema häusliche Pflege vertrauensvoll und kompetent zu beantworten, gemeinsam nach eventuellen Entlastungsmöglichkeiten suchen, Sie in Ihrer Pflegesituation zu stärken und für die Pflegeversicherung den Nachweis zu erstellen, dass die häusliche Versorgung gewährleistet ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für die Pflegeberatung etwas bezahlen?
Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeberatung kostenfrei. Die Abrechnung sowie die Übermittlung des Beratungsnachweises übernehmen wir direkt gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter tun.
Privatversicherte (auch Beihilfeberechtigte) erhalten von uns eine Rechnung inklusive Nachweis des Beratungsbesuchs. Diese Rechnung ist zunächst selbst zu begleichen und muss anschließend mit dem Beratungsnachweis bei Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. Beihilfestelle) zur Kostenerstattung eingereicht werden.
Wer ist verpflichtet, eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen?
Alle Personen, die volles Pflegegeld erhalten und keine Leistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch durchführen zu lassen.
• Pflegegrad 1 → freiwillig, einmal jährlich
• Pflegegrad 2 & 3 → halbjährlich
• Pflegegrad 4 & 5 → vierteljährlich
Was passiert, wenn keine Pflegeberatung durchgeführt wird?
Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. In der Regel erhalten Versicherte vorher ein Erinnerungsschreiben.
👉 Die aktuellen Fristen finden Sie in unserer Übersicht.
Was sind die möglichen Inhalte einer Pflegeberatung?
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Austausch zur aktuellen Versorgungs- und Pflegesituation
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Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung wie z.B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege etc.
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Informationen zu Pflegehilfsmitteln und Hilfsmittel zum Verbrauch
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Unterstützung bei Anträgen und Vollmachten
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Empfehlungen zu Pflegekursen, Demenzkursen und individuellen Pflegeschulungen
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Kontakte zu Diensten wie Hausnotruf, Pflegedienste, Tagespflege, 24h-Betreuung
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Dokumentation und Empfehlungen für die Pflegeversicherung
So läuft die Beratung ab
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf – schnell und unkompliziert.
2. Terminvereinbarung
Wir vereinbaren gemeinsam einen Hausbesuch bei Ihnen vor Ort – flexibel und verlässlich.
3. Beratungsgespräch
Ich bespreche mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation und wir klären gemeinsam offene Fragen.
4. Einschätzung
Ich prüfe, ob die Pflege gesichert ist. Falls Handlungsbedarf besteht, leite ich alles notwendige weiter. Den Nachweis erhält Ihre Pflegekasse direkt von mir.