Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI – Termine und Leistungen im Überblick
1× jährlich möglich
alle 6 Monate
alle 3 Monate
Wie läuft die Beratung konkret ab?
Die Pflegeberatung findet im Regelfall bei Ihnen in der Häuslichkeit statt, gerne und wünschenswert auch im Beisein der Pflegeperson. So lassen sich Ihre individuellen Fragen transparent aufklären und Sie erhalten bei Bedarf hilfreiche Informationen zu ihrer Individuellen Versorgungssituation, Hinweise zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten, Anträgen, Vollmachten und einiges mehr.
Die Pflegeberatung dauert maximal 60 Minuten, diese ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ist diese Beratungsleistung vollständig erstattungsfähig.
Sie erhalten eine Kopie des Beratungsnachweises
Was passiert, wenn ich keinen Beratungstermin wahrnehme?
Wenn die verpflichtende Beratung nach §37.3 SGB XI nicht fristgerecht erfolgt, kann die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegeldes aussetzen. In der Regel erhalten Sie zuvor eine schriftliche Erinnerung. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung bereithalten?
Damit wir Sie umfassend beraten können, halten Sie bitte – sofern vorhanden – folgende Unterlagen bereit:
- Gesundheitskarte/ Versicherungsnummer/ Servicenummer (PKV)
- Pflegegradbescheid
- Falls vorhanden Kopie der letzten Pflegeberatung
- Ggf. Vollmachten
In welchen Regionen führen Sie Pflegeberatungen durch?
Ich biete meine Pflegeberatungen als Hausbesuche in folgenden Regionen an:
Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Moers, Kamp-Lintfort, Duisburg sowie in angrenzenden Nachbarorten.
Die Termine erfolgen ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung, damit ich mir ausreichend Zeit für Ihre individuelle Situation nehmen kann. Auch Angehörige oder betreuende Personen können selbstverständlich beim Gespräch anwesend sein.